Herr L.*, einer der Geschädigten der Seniorenresidenz Ottersheim gmbH co KG erhebt folgenden Vorwurf:
Er habe Sie in Ihrer Funktion als Landtagsabgeordneter auf Facebook angeschrieben kurz vor den Kommunalwahlen im Juni 2024 mit der Bitte sich um das Thema „Seniorenresidenz Ottersheim“ zu kümmern.
Diese Posts seine dann von Ihrer Seite gelöscht worden.
Sascha Rudolph, auch SPD Mitglied und ihr Kandidat für die Bürgermeisterwahl in Sembach, habe dort viele verzweifelte Menschen hinterlassen.
Sind Ihnen diese Post bekannt?
Wenn ja, haben Sie darauf reagiert?
Wenn nicht, wer „pflegt“ ihren Facebook Account?
Kann es sein, dass diese Posts gelöscht wurden?
Nach welchen Kriterien löschen Sie (oder lassen Post löschen)?
War Ihnen bekannt, dass die, von Herr Sascha Rudolph als GF geführte „Seniorenresidenz GmbH Co KG“ in Ottersheim in umstrittenen Schwierigkeiten steckte?
War Ihnen die öffentliche Berichterstattung darüber bekannt?
War Ihnen bekannt, dass Herr Sascha Rudolph und sein Partner bei einem Immobilienprojekt in Bad Dürkheim ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt sind; ( Nicht Fertigstellung des Baus, nicht fristgerechte Forderung von Abschlagszahlungen,etc )
Ist Ihnen bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern in der Sache Seniorenresidenz Ottersheim ermittelt?
Waren die Immobilienaktivitäten von Sascha Rudolph je Thema in der SPD in Sembach, insbesondere die Seniorenresidenz in Ottersheim oder die Immobilie in Bad Dürkheim oder anderer Immobiliengeschäfte, die zu Problemen geführt haben?
Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Herr Rudolph sowohl bei der Senioren Residenz in Ottersheim als auch in Bad Dürkheim ( Zumsteingelände) die Gesellschaften im Frühjahr 2024 verkauft hat; und somit für die Käufer, und ihre noch nicht fertiggestellten Bauprojekten , nicht mehr ansprechbar war?
Ist Ihnen bekannt, dass sowohl der Erwerber der Seniorenresidenz Ottersheim als auch der Käufer des Immobilienprojektes in Bad Dürkheim den Forderungen nach Weiterbau und Betreuung nicht nachgekommen sind?
Ist Ihnen persönlich bekannt, dass es in diesen Zusammenhängen zahlreiche Klagen, Forderungen und Beschwerden gegenüber Sascha Rudolph gab und gibt?
Ist Ihnen aus Ihrer ehrenamtlicher Tätigkeit für die Protestantische Altenhilfe Westpfalz bekannt, dass die Altenhilfe, die ursprünglich die Seniorenresidenz Ottersheim pachten wollte mit einem Kurzzeitpflegeangebot etc; dass sich die Altenhilfe aufgrund des Eindrucks mangelnder Seriosität und zahlreicher Verzögerungen aus dem Projekt zurückgezogen hat?
Welche Kriterien muss eine SPD Mitglied erfüllen um in der SPD als Bürgermeisterkandidat aufgestellt zu werden?
Braucht er oder Sie etwa ein Führungszeugnis oder ähnliche Voraussetzungen um sich für die SPD als Kandidat bewerben zu dürfen?
Kennen Sie Herr Sascha Rudolph persönlich? Wie schätzen Sie ihn ein?
>> Hallo Herr Diezemann,
auf Ihre Fragen gehe ich gerne ein.
Nach Ihrem Anruf letzter Woche habe ich gemeinsam mit meinen Mitarbeitern meinen Mailserver und mein Facebook-Profil überprüft.
Einen Post von einem Herrn L.* konnten wir nicht finden, ein Löschungsvorgang ist uns nicht bekannt, zumal es hierzu auch keine Anweisungen gibt.
Eine Mail von Mitte Mai 2024 von einem Herrn L.* geschickt, mit einer Kennung (...)* , ist jedoch vorhanden.
Ich gehe davon aus, dass dies der von Ihnen angesprochene Herr ist.
Er hat mich gebeten mich bei Herrn Rudolph dafür einzusetzen, dass dieser das Bauprojekt Seniorenresidenz Ottersheim fertig stellt oder ihm 549.000 Euro zurückzahlt.
Ich habe daraufhin Herrn Rudolph angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, da ich die Person und das Projekt nicht kannte. Die Mail war ohne eine Anschrift und nicht örtlich zuzuordnen.
Er teilte mir daraufhin mit, dass er entgegen meiner Meinung nicht mehr Geschäftsführer im Zusammenhang mit der Seniorenresidenz sei. Eine inhaltliche – geschäftliche - Auskunft zu dem Unternehmen sei ihm daher nicht möglich. Zum Nachweis hierzu legte er mir die notarielle Abberufung als Geschäftsführer, datiert Ende März/Anfang April 2024 vor.
Weiterhin gab er mir Kenntnis von einer Mail des angesprochenen Herrn L.* mit dem Inhalt:
Sie schulden mir fast 600.000 Euro. Diese zahlen Sie mir privat zurück oder Sie werden etwas erleben. Ihren Wahlkampf können Sie dann vergessen, dafür Sorge ich.
Dies wertete ich als eine geschäftliche Auseinandersetzung, die ich nicht weiter zu kommentieren habe.
Weitere Informationsschreiben oder Mails sind mir nicht zugegangen.
Die von Ihnen angesprochene Seniorenresidenz Ottersheim im Landkreis Donnersberg ist mir von der Berichterstattung aus der
RHEINPFALZ (16.05.24, 04.06.2024 und 16.08.2024) diesen Jahres bekannt.
Außer diesem Zeitungswissen habe ich dazu keine Infos.
Diese Aussage gilt auch in Bezug auf die von Ihnen angesprochenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern. Gegen wen genau, mit welchem Hintergrund, ermittelt wird, kann ich nicht beurteilen.
Sonstige Bauprojekte, die nach ihren Aussagen Herr Rudolph verantworten soll, sind mir nicht bekannt, auch keines in Bad Dürkheim.
Als ehrenamtlicher Vertreter des Protestanten- und Diakonissenvereins Westpfalz e.V. bin ich Delegierter der Gesellschafterversammlung der Prot. Altenhilfe Westpfalz gem. Betriebsgesellschaft mbH Enkenbach-Alsenborn.
Die Gesellschafterversammlung, die einmal jährlich tagt (Termin 2023 – 15.06.23 – keine Teilnahme wegen Terminüberschneidung; 2024 – 12.07.24), hat sich nicht mit dem Betrieb einer Seniorenresidenz Ottersheim befasst. Themen sind dort der Jahresabschluss und der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft.
Herr Rudolph ist, wie zahlreiche weitere Menschen aus Sembach, SPD - Mitglied und Mitglied des Gemeinderates. Er hat dieses Jahr bei den Kommunalwahlen kandidiert.
Seit Ende Juni ist er nicht mehr kommunalpolitisch aktiv und aus dem Gemeinderat ausgeschieden.
Der SPD Ortsverein Sembach hatte im März 2023 im Rahmen einer Mitgliederversammlung Herrn Rudolph als Kandidaten zur Wahl des Ortsbürgermeisters für 2024 vorgeschlagen. Die Interessenten hatten sich an diesem Abend den Mitgliedern des SPD Ortsvereins als Bewerber mit ihren Vorschlägen für unseren 1.200 Einwohner großen Ort vorgestellt. Was die einzelnen Mitglieder (rund 20 Personen) bewogen hat bei der geheimen Abstimmung für oder gegen die einzelnen Bewerber zu stimmen, entzieht sich jeglicher Kommentierung.
Die von Ihnen angesprochenen Kriterien für die Aufstellung zur Wahl als Ortsbürgermeister müssten Ihnen aus der Gemeindeordnung (GemO) und dem Kommunalwahlgesetz (KWG) bekannt sein. Diese Regeln gelten selbstverständlich auch für SPD-Mitglieder.<<